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   BVerwG, 19.09.2000 - 1 B 52.00   

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https://dejure.org/2000,12584
BVerwG, 19.09.2000 - 1 B 52.00 (https://dejure.org/2000,12584)
BVerwG, Entscheidung vom 19.09.2000 - 1 B 52.00 (https://dejure.org/2000,12584)
BVerwG, Entscheidung vom 19. September 2000 - 1 B 52.00 (https://dejure.org/2000,12584)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Substantiierte Darlegung eines Grundes für die Revisionszulassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 10.02.2000 - C-340/97

    EIN MITGLIEDSTAAT KANN EINEN TÜRKISCHEN ARBEITNEHMER, DER STRAFRECHTLICH

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2000 - 1 B 52.00
    Das Berufungsgericht hat diese Frage in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (Urteil vom 20. Februar 2000 - Rs. C-340/97 - - InfAuslR 2000, 161) zu Recht verneint.
  • BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 17.94

    Ausweisung wegen Beihilfe zum Heroinhandel

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2000 - 1 B 52.00
    Dies gilt namentlich für die gerügte Abweichung von dem Urteil des beschließenden Senats vom 28. Januar 1997 - BVerwG 1 C 17.94 - (Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 10).
  • BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 412.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unvollständige oder lückenhafte Entscheidungsgründe als

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2000 - 1 B 52.00
    Gelingt es dem Gericht nicht, seine Überlegungen als logische Abfolge einander bedingender und aufeinander aufbauender gedanklicher Schritte darzustellen, so stellt der darin liegende Mangel einen solchen der Anwendung des sachlichen Rechts, aber keinen Verfahrensfehler dar, es sei denn, dass die Begründung so unverständlich ist, dass dies dem Fehlen jeglicher Begründung im Sinne des § 138 Nr. 6 VwGO gleichkommt (vgl. hierzu Beschluss vom 5. Juni 1998 - BVerwG 9 B 412.98 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 32 = NJW 1998, 3290).
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